Elterninfo – Vorgehen im Krankheitsfall

Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten.

Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen. Das Schaubild gibt Ihnen eine Empfehlung, was Sie bei einer Erkrankung Ihres Kindes beachten sollten. Bitte melden Sie sich bei Krankheitssymptomen Ihres Kindes zunächst umgehend bei Ihrer Schule, um Ihr Kind krank zu melden und das weitere Vorgehen abzustimmen. Die Schule wird Sie auch über die aktuell geltenden Regelungen informieren. Bitte denken Sie daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule ist, alle Kinder und alle am Schulleben Beteiligte sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen.

Erkrankung Kind Schaubild

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Informationen zum ersten Schultag und zur Einschulung

Liebe Eltern,

nachfolgend finden Sie aktuelle Informationen zum ersten Schultag (12.08.) und zur Einschulung (13.08.). Des Weiteren finden Sie hier das vollständige Konzept des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten zu Beginn des Schuljahres 2020/2021.

Elternbrief – Erster Schultag_12.08.

Elternbrief – Einschulung_13.08.

Konzept zur Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs

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